Oskar geht leer aus

EuGH-Urteil: Stromimporte dürfen von der Förderung der erneuerbaren Energien ausgenommen bleiben

Jetzt ist es amtlich: Nationale Fördersysteme für Ökostrom in der EU müssen nicht für ausländische Anbieter geöffnet werden.

Im Vorfeld dieses Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hatte es in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten heftiges Zähneklappern gegeben. Die Frage lautete nämlich, ob nationale Regelungen, die die Förderung der erneuerbaren Energien auf Stromerzeuger im jeweiligen Hoheitsgebiet beschränken, mit EU-Recht vereinbar sind. Daher gab es Befürchtungen, dass im Falle eines ungünstigen Urteils etwa die im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelten Einspeisevergütungen für Ökostrom nicht mehr finanzierbar seien und das EEG damit am Ende. Umso größer war die Erleichterung, als die EuGH-Richter in Luxemburg am Dienstag ihr Urteil verkündeten: Alles darf so bleiben, wie es ist.

Im konkreten Fall ging es um die schwedische Regelung, die Ökostromerzeugern kostenlose Zertifikate zubilligt, die diese zusätzlich zum Strom an Versorger verkaufen können. Die Betreibergesellschaft des Windparks Oskar, der sich in Finnland im Archip...


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