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Wohlleben lehnt Richter im NSU-Prozess ab

  • Lesedauer: 1 Min.

München. Im NSU-Prozess lehnt der Mitangeklagte Ralf Wohlleben vier Richter des zuständigen Senats wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Unter ihnen ist auch der Vorsitzende Richter Manfred Götzl, unter dessen Leitung das Verfahren gegen den »Nationalsozialistischen Untergrund« geführt wird. Wohllebens Anwälte begründeten den Ablehnungsantrag am Dienstag damit, dass es den Richtern nach dem Eindruck ihres Mandanten nur darum gehe, »belastende Angaben auszuwerten, entlastende jedoch zu ignorieren«. Das sei aus der Begründung abzulesen, mit der der Senat die Aufhebung der Untersuchungshaft gegen Wohlleben abgelehnt hatte. dpa/nd

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