Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Vermummung im Netz bleibt erlaubt
Der Bundesgerichtshof stärkt die Anonymität im Internet - Online-Portal muss nach falschen Behauptungen keine Namen nennen
Ein Arzt klagt durch alle Instanzen, weil er auf einem Online-Portal unwahre Bewertungen über sich liest. Der BGH entschied nun, der Name des anonymen Schreibers muss ihm nicht ausgehändigt werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/937795.vermummung-im-netz-bleibt-erlaubt.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.