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Vermummung im Netz bleibt erlaubt

Der Bundesgerichtshof stärkt die Anonymität im Internet - Online-Portal muss nach falschen Behauptungen keine Namen nennen

Ein Arzt klagt durch alle Instanzen, weil er auf einem Online-Portal unwahre Bewertungen über sich liest. Der BGH entschied nun, der Name des anonymen Schreibers muss ihm nicht ausgehändigt werden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/937795.vermummung-im-netz-bleibt-erlaubt.html

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