Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Kartellamt beschränkt Marktmacht von Edeka
Hamburg. Lebensmitteleinzelhändler dürfen ihre Marktmacht gegenüber Lieferanten nach einer Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes nicht ausnutzen. Wenn ein Händler auf den Beschaffungsmärkten eine so starke Marktstellung habe, dass Lieferanten von ihm abhängig sind, dürfe er gegenüber diesen keine Vorteile ohne sachlich gerechtfertigten Grund fordern. Das entschied das Bundeskartellamt laut ...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/938037.kartellamt-beschraenkt-marktmacht-von-edeka.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.