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Kartellamt beschränkt Marktmacht von Edeka

Hamburg. Lebensmitteleinzelhändler dürfen ihre Marktmacht gegenüber Lieferanten nach einer Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes nicht ausnutzen. Wenn ein Händler auf den Beschaffungsmärkten eine so starke Marktstellung habe, dass Lieferanten von ihm abhängig sind, dürfe er gegenüber diesen keine Vorteile ohne sachlich gerechtfertigten Grund fordern. Das entschied das Bundeskartellamt laut ...

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