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Kaufpreis zurück bei Regen

Bobfinger Möbelhaus darf mit Wetter-Wette werben

Wenn ein Möbelhändler mit einer skurrilen Werbeaktion Kunden anlocken will, sehen Behörden darin mitunter ein Glücksspiel, das verboten werden muss. Nicht so jedoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/938777.kaufpreis-zurueck-bei-regen.html

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