Im Wiener Parlament wird es lebendiger

Rechte der Opposition wurden gestärkt

  • Hannes Hofbauer, Wien
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Für Österreichs Parlamentarismus war der 10. Juli ein historischer Tag: Die Hürde für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen wurde gesenkt.

Unmittelbar vor der Sommerpause beschlossen die Abgeordneten eine weitreichende Reform: Die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen kann künftig durch eine Minderheit bewirkt und auch gegen die Stimmen der Mehrheit - in aller Regel der Regierungsparteien - durchgesetzt werden.

In Österreich war es bisher oppositionellen Minderheiten versagt, selbstständig einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Es bedurfte 50 Prozent der Abgeordnetenstimmen, um ein kontrovers diskutiertes Thema zu durchleuchten, die jeweilige Regierungsmehrheit wachte also über das Instrument des U-Ausschusses. Ab Herbst genügen nun die Stimmen eines Viertels der Abgeordneten, um Untersuchungsausschüsse ins Leben zu rufen. Damit verfügt die Opposition über ein lange geforder...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.