Fehlendes Arztattest rechtfertig außerordentliche Kündigung

Landesarbeitsgericht urteilte

Arbeitnehmer sind bei Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, ein ärztliches Attest einzureichen.

Kommen Arbeitnehmer dieser Pflicht nicht nach, obwohl sie der Arbeitgeber mehrmals dazu aufgefordert hat, liegt ein schwerwiegender Pflichtverstoß vor und kann mit einer außerordentlichen Kündigung enden. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 3 Sa 432/13) entschieden.

Wie die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet, erkrankte ein Wachleiter bei der Bundeswehr und reichte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für vier Wochen ein. Als er danach nicht zur Arbeit antrat und auch seiner Dienststelle nicht Beschei...


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