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Wohnanlage darf gebaut werden

Urteil pro Behinderte

Eine Wohnanlage für Behinderte darf in einem allgemeinen Wohngebiet gebaut werden. Die Rechte der Anwohner werden dadurch nicht verletzt. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz (Az. 1 K 1104/13.KO) vom 21. Mai 2014 hervor. Nachbarn müssten den »Anblick und die Lebensäußerungen« von Behinderten hinnehmen, so das Gericht. Eine Hausbesitzerin in Kaltenengers bei Koblenz ha...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/939245.wohnanlage-darf-gebaut-werden.html

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