Schein und Sein am Obersalzberg

Beschäftigte des NS-Dokumentationszentrums klagen gegen Kündigung - Institut für Zeitgeschichte droht mit Rückzahlungsforderungen

Sie führten Besucher durch die NS-Dokumentation Obersalzberg. Als ein Streit entbrannte, ob sie dies freiberuflich oder als Angestellte tun, kam die Kündigung. Gegen den Rauswurf klagen fünf Beschäftigte.

Berchtesgaden. Fünf Mitarbeiter der NS-Dokumentation Obersalzberg in Bayern klagen gegen ihre Kündigung. Bei dem Prozess geht es um das Beschäftigungsverhältnis der Rundgangsleiter in dem Erinnerungsort zu Füßen von Adolf Hitlers einstiger zweiter Machtzentrale. Das Institut für Zeitgeschichte (IFZ) hatte allen 22 Mitarbeitern im vergangenen Herbst gekündigt, als der Verdacht der Scheinselbstständigkeit aufkam. An diesem Mittwoch verhandelt das Arbeitsgericht in Bad Reichenhall. Es muss entscheiden, ob die Mitarbeiter freiberuflich tätig waren oder als Angestellte hätten beschäftigt werden müssen.

Der Anwalt der Kläger ist überzeugt, dass seine Mandanten zu keinem Zeitpunkt freie Mitarbeiter waren. Dieser Auffassung sei auch die Deutsche Rentenversicherung in Berlin. »Die Rundgangsleiter mussten eine mehrmonatige Ausbildung mit Prüfungen absolvieren, zudem hatten sie feste Zeiten, wie lange eine Führung dauern darf und ihre Fü...


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