Ein langer Weg für Inge Hannemann

Hamburgs Arbeitsgericht lehnt Klage der ehemaligen Arbeitsvermittlerin ab

  • Roger Repplinger, Hamburg
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Da hatte es jemand eilig. Kaum 20 Minuten brauchte die 13. Kammer des Hamburger Arbeitsgerichts am Donnerstagvormittag, um eine Einstweilige Verfügung der als »Hartz-IV-Rebellin« bekannt gewordenen Inge Hannemann, 46, als »unbegründet«, wie der Vorsitzende Richter Ilbert Albers sagte, abzulehnen.

Gründe für eine Eilentscheidung lägen nicht vor, so Albers, in der Hauptverhandlung geht es im Oktober weiter. Hier klagt Hannemann, die frühere Mitarbeiterin des Jobcenters Hamburg-Altona, gegen die am 22. April 2013 ausgesprochene Suspendierung und gegen die Zuweisung neuer Beschäftigungen. Sie will statt dessen weiter als Arbeitsvermittlerin arbeiten. Das wiederum lehnt der Träger des Jobcenters unter Verweis auf »fehlendes Vertrauen« in Hannemann ab.

Auch für die Hauptverhandlung, dies deutete Albers an, stehen die Chancen für den Erfolg der Klage Hannemanns nicht gut. Laut ihrem Anwalt Joha...


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