Verzögerte Landeerlaubnis

Reiserecht

Ein Geschäftsmann hatte einen Flug von Hamburg über Paris nach Atlanta gebucht. Der Zubringerflug nach Paris landete aber verspätet, weil der Pariser Flughafen dem Flugzeug zunächst wegen Nebels keine Landeerlaubnis erteilte.

Der Geschäftsmann verpasste dadurch den Anschlussflug nach Atlanta. Erst am nächsten Tag startete wieder ein Flug nach Atlanta. Der Mann bemühte sich, sein Geschäftstreffen um einen Tag zu verschieben. Der geplatzte Termin konnte aber erst mehrere Tage später nachgeholt werden. Dem Geschäftsmann blieb nichts anderes übrig, als den Flug in die USA umzubuchen und erst einmal nach ...


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