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Reparaturkosten für Motorschaden sind nicht absetzbar

BFH-Urteil mit Folgen: Tankpanne durch falsches Betanken auf dem Weg zur Arbeit - sind die Kosten als Werbungskosten geltend zu machen?

Die Reparaturkosten nach einer Falschbetankung auf dem Weg zur Arbeit können nicht steuermindernd als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/939899.reparaturkosten-fuer-motorschaden-sind-nicht-absetzbar.html

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