Gut gemeint, aber Thema verfehlt

Sieben Jahre Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

Die Vorlage ihres Reformentwurfs hatte die Bundesregierung im Jahre 2006 damit begründet, dass das über 50-jährigen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wegen seiner großen Flexibilität bislang kaum Reformen brauchte. Nunmehr aber, so die Argumentation, seien Änderungen angezeigt . Am 1. Juli 2007 waren sie in Kraft getreten.

Die Reform von 2007 hat wichtige Fortschritte gebracht, aber grundlegende Strukturprobleme hat sie nicht angepackt. So summiert Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von wohnen im eigentum, die Position des Verbraucherschutzvereins.

Reform für Experten, nicht für Eigentümer

Tatsächlich war die Reform eine Antwort auf die WEG-Probleme, wie sie sich den Fachjuristen und Verwaltern stellten. Sie brachte wichtige Neuerungen vor allem für den juristischen Status der Wohnungseigentümergemeinschaften und die Mehrheitsfindung in ihnen. Die meisten Neuerungen haben sich bewährt. Aber sie geben keine Antwort auf die Fragen, die sich den Eigentümern bei Verfolgung ihrer Ziele - gesicherter und bezahlbarer Wohnraum, Altersvorsorge und Geldanlage - stellen.

Dabei stehen sie oft vor einer Situation, die Gesetzgeber und Gesetz bislang nicht mal zur Kenntnis genommen haben. Beide gehen immer noch von Anlagen mit zehn oder vielleich...


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