Medien fügen sich in die eigene Brüskierung

Seit fast eineinhalb Jahren gibt es in Deutschland de facto kein Presseauskunftsrecht bei Bundesbehörden mehr, aber niemand beklagt sich

  • Harald Neuber
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Weitgehend unbemerkt wurde das Auskunftsrecht der Presse beim Bund eingeschränkt. Immer mehr Journalisten spüren nun die Folgen.

Geht es um die Pressefreiheit, lassen deutsche Presse- und Menschenrechtsorganisationen ihren Blick gerne in die Ferne schweifen. Dabei liegen die Probleme näher, als mancher Branchenvertreter vermuten dürfte. Denn seit fast eineinhalb Jahren gibt es in Deutschland de facto kein Presseauskunftsrecht bei Bundesbehörden mehr. Das heißt: Wer sich seither im Auftrag einer Redaktion an eine Bundesbehörde wendet, hat keinen rechtlichen Anspruch auf eine Antwort. Und das bekommen Journalisten zunehmend zu spüren.

Grund dafür ist ein Urteil des in Leipzig ansässigen Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG). Am 20. Februar 2013 hatten dessen Richter eine Klage des Bild-Reporters Hans-Wilhelm Saure gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) abgewiesen. Saure wollte vor dem BVerwG die Herausgabe von Informationen über die NSDAP-Vergangenheit von BND-Funktionären erreichen. Der 6. Senat des BVerwG lehnte dies mit einer folgenschweren Begründung a...


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