Senkung des Garantiezinses zehrt an der Betriebsrente

Zum Vertrag der betrieblichen Altersversorgung (bAv)

Die Konjunktur brummt, Firmen locken mit höheren Gehältern. Aber ein Verhandlungspunkt bei Arbeitsplatzwechsel, der über das aktive Arbeitsleben hinauswirkt, sollte gut bedacht werden: die Betriebsrente.

Die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (DGbAv) warnt im Hinblick auf die seitens der Bundesregierung beschlossene Senkung des Garantiezinses auf 1,25 Prozent ab 2015 vor der Umdeckung bestehender bAv-Verträge.

Bei Umdeckung im Regelfall finanzielle Nachteile

Zwar zieht beim Arbeitsplatzwechsel der Deckungsstock des bisherigen bAv-Vertrages zum neuen Arbeitgeber um, aber häufig wird das Versorgungswerk von einer anderen Versicherungsgesellschaft gemanagt. Dann wird ein neuer bAv-Vertrag wegen Umdeckung fällig, der die aktuellen Konditionen widerspiegelt.

lm Regelfall sind sie nicht so günstig wie die Vorherigen. Die Sterbetafeln der Versicherer wurden angeglichen, Unisex-Tarife wurden eingeführt und der Garantiezins, um den das bAv-Guthaben mindestens wachsen muss, wurde in schrittweise reduziert.

Die DGbAv hat die Auswirkungen auf die Höhe der Betriebsrente bei einem Arbeitsplatzwechse...


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