Rote Zahlen als Hobby
Gericht bestätigt Finanzamt
Neustadt/Weinstraße. Schreibt ein Friseursalon Jahr für Jahr rote Zahlen, kann er als Liebhabereibetrieb eingestuft werden. Verluste können dann nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neus...
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