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Verfassungsrichter rügt Nebeneinkünfte

Düsseldorf. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, kritisiert die Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten. Das Mandat müsse voll erfüllt werden, so Kirchhof in der »Wirtschaftswoche«. Nebentätigkeiten dürften nicht dazu führen, »dass der Abgeordnete nicht an Sitzungen oder Abstimmungen teilnimmt oder seine Parlamentsaufgaben nur noch mit linker Hand erledigt«. Lau...

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