Dienstwagen erhöht Einkommen - mehr Unterhalt für Frau

Getrennt lebende Eheleute stritten über die Höhe des Unterhalts. Die Frau verlangte mehr Geld und warf dem Ehemann vor, sein Einkommen kleinzureden. Zu Recht, wie sich herausstellte.

Dabei ging es darum, ob das Dienstauto zum Einkommen zu rechnen ist. Der Arbeitgeber des Ehemannes finanzierte einen Dienstwagen, den der Arbeitnehmer auch für private Fahrten nutzen durfte. Auf seiner monatlichen Gehaltsabrechnung schlug dieser geldwerte Vorteil als zusätzliches Einkommen von 236 Euro brutto zu Buche.

Das dürfe bei der Berechnung des Trennungsunterhalts keine Rolle spielen, meinte der Ehemann. Privat habe er vom Dienstwagen überhaupt keinen Vorteil, weil er ihn nur für Tre...


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