Bäume als Problemauslöser

Nachbarrecht und Verkehrssicherungspflicht

Laut aktuellen Statistiken sind 31 Prozent der deutschen Landesfläche bewaldet - Fichte, Kiefer, Buche, Eiche, Birke. Doch oft ziert ein gepflegter Baumbestand auch ein Grundstück, egal ob es das eines Eigentümers, eines Kleingärtners oder eines Pächters für Erholungsnutzung ist.

Stürme sorgen regelmäßig dafür, dass durch Umstürze, das Abbrechen von Baumteilen oder Ästen Gebäude beschädigt werden oder Bürger zu schaden kommen. Dann muss die Frage nach den Verkehrssicherungspflichten, oft auch vor Gerichten, erörtert werden. Hier einige beachtenswerte Hinweise:

Regelmäßige Sichtkontrolle

Im März 2003 bestätigte der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 319/02) den Grundsatz: Wer die Verfügungsgewalt über ein Grundstück ausübt, hat auch dafür zu sorgen, dass von den dort stehenden Bäumen keine Gefahr für andere ausgeht. Sicher gibt es keine absolute Gewissheit über Stand und Bruchsicherheit von Bäumen. Deswegen wird dringend geraten, regelmäßig Sichtkontrollen durchzuführen. Im Zweifelsfall sollte ein Baumsachverständiger herangezogen werden, der sich vom standfesten Zustand des Baumes überzeugt.

Eigentum verpflichtet also auch den Bodeneigentümer bezüglich der Kontrolle der Standfestigkeit an Bäumen.

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