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Überwachung der Mitarbeiter

 Chefs dürfen E-Mails lesen, Chat-Protokolle und Browser-Verläufe nachvollziehen und auch verlangen, dass Raucherpausen protokolliert werden. Die Videoüberwachung oder das Abhören von Telefonaten sind dagegen gesetzlich verboten.  »Wenn die private Nutzung des Arbeitscomputers im Unternehmen verboten ist, so darf der Arbeitgeber im Grunde alles kon-trollieren: E-Mails, Bro...

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