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Überwachung der Mitarbeiter
Chefs dürfen E-Mails lesen, Chat-Protokolle und Browser-Verläufe nachvollziehen und auch verlangen, dass Raucherpausen protokolliert werden. Die Videoüberwachung oder das Abhören von Telefonaten sind dagegen gesetzlich verboten. »Wenn die private Nutzung des Arbeitscomputers im Unternehmen verboten ist, so darf der Arbeitgeber im Grunde alles kon-trollieren: E-Mails, Bro...
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