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Rufbereitschaft hat für Schutz durch Unfallversicherung Grenzen
Bundessozialgericht klärte Unfallschutz einer Altenpflegerin und bei der Pflege von Angehörigen
Das Bundessozialgericht in Kassel hat über Fälle zum Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung entschieden. Dabei ging es um den Schutz für eine professionelle Pflegekraft und einen pflegenden Angehörigen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/941263.rufbereitschaft-hat-fuer-schutz-durch-unfallversicherung-grenzen.html
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