Hauptsache qualifiziert

Gesetzlich festgelegt, aber kaum umgesetzt: In Frankreich ist die anonyme Bewerbung Pflicht

  • Robert Schmidt, Lyon
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

In Frankreich soll die 2006 per Gesetz beschlossene anonyme Bewerbung endlich verpflichtend werden. Doch selbst die Benachteiligten sind skeptisch.

»Unser Gespür hat uns doch schon immer dazu geraten, nicht die Katze im Sack zu kaufen. Haben wir das etwa vergessen?« So beschwert sich ein Nutzer in einem Internetforum über den anonymen Lebenslauf, der in Frankreich für große Unternehmen verpflichtend ist, aber kaum umgesetzt wird. »Das ist wirklich totaler Blödsinn«, pflichtet ihm ein anderer bei und ergänzt, dass es doch in jedem Fall ein Bewerbungsgespräch geben werde. Ein Dritter fügt hinzu, dass es sowieso noch eine Probezeit gebe, bevor jemand fest eingestellt würde. Die einhellige Meinung: Der anonyme Lebenslauf bringt nichts.

Eingeführt wurde er, um der Diskriminierung von Migranten, Älteren und Frauen bei der Jobsuche entgegenzuwirken. Bewerbungsunterlagen lassen keine Rückschlüsse auf Geschlecht, Alter oder Nationalität eines Bewerbers zu. Seit 2006 ist gesetzlich festgelegt: »In einem Unternehmen von mindestens 50 Angestellten« darf die Bewerbung nur angenommen w...


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