Satire genießt Kunstschutz

Wanderhuren-Streit

Urteil im Rechtsstreit zweier Verlagshäuser: Das Buch »Die schönsten Wanderwege der Wanderhure« darf weiterhin unter diesem Titel verkauft werden. Das entschied am Dienstag das Oberlandesgericht in Düsseldorf. Der ironische Titel genieße Kunstschutz, sagte der Richter am Oberlandesgericht, Wilhelm Berneke. Eine Verwechslungsgefahr mit der Wanderhuren-Romanreihe sehe er nicht. Mit der Entscheidung gab der Senat dem sächsischen Verlag Voland & Quist recht, bei dem das umstrittene Buch von Julius Fischer erschienen ist. Der Ve...


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