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Ausnahmezustand

Rechtsdenken im Nationalsozialismus

Die Herrschaftsordnung des totalen Staates muss auf der Ebene des Beamtentums berechenbar bürokratisch sein, aber ansonsten hierarchisch, befehlsförmig, in den Formen einer persönlichen Herrschaft organisiert werden«, schrieb Ernst Forsthoff in seinem 1933 erschienenen Buch »Der totale Staat«. Er war einer der Juristen, die den NS-Unrechtsstaat zu legitimieren versuchten. Es ist jetzt ein...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/941653.ausnahmezustand.html

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