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Ferrari Spider ist nichts für »ordentliche Unternehmer«

München. Ein Ferrari Spider mit 400 PS gilt so manchem zwar als repräsentativer Schlitten. Für einen Tierarzt mit Kleintierpraxis ist solch ein Sportwagen allerdings kein angemessenes und deshalb von der Steuer absetzbares Betriebsfahrzeug, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem in dieser Woche in München veröffentlichten Urteil entschied. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass sich ein »orde...

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