Hebamme soll für acht Jahre ins Gefängnis

In Nordrhein-Westfalen wird seit August 2012 gegen eine Geburtshelferin wegen Totschlags verhandelt

  • Julia Vitalis
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Heute steht die Ärztin und Geburtshelferin Anna R. letztmalig vor dem Dortmunder Landgericht, ehe im September das Urteil in ihrem Fall fällt. Sie ist wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagt.

Weltweit ist kein ähnlicher Fall bekannt, wie er derzeit vor dem Landgericht Dortmund verhandelt wird. Eine Hebamme wird des Totschlags bezichtigt.

Am 30. Juni 2008 kam unter ihrer Betreuung ein Säugling tot zur Welt. Die Umstände sind ungeklärt. Das ungeborene Kind befand sich in einer außerklinischen Beckenendlage, ein Spezialfall. Die notwendigen Kenntnisse für die Geburtshilfe in einer solchen Situation werden in der Berufsausbildung von Medizinern und Hebammen nicht mehr vermittelt, ein Kaiserschnitt ist dann Standard. Als eine der wenigen verbliebenen Fachfrauen für Steißlagen wurde vielfach Anna R. in solchen Fällen zu Rate gezogen, so auch in diesem. Sie ist dreifache Mutter und arbeitete seit 1978 als Hebamme sowie seit 1985 als Ärztin. Seitdem begleitete sie ca. 2000 Geburten. 2012 wurde ihr aufgrund der Ermittlungen über den Tod des Säuglings im Juni 2008 die Approbation entzogen, als Folge ihre Privatpraxis geschlo...


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