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Uber darf nach Eilantrag doch weitermachen

Der Fahrdienst Uber darf seine Dienstleistungen in Berlin vorerst weiter anbieten. Das Verwaltungsgericht Berlin erhielt am Montag einen Eilrechtsschutzantrag des Unternehmens gegen eine Unterlassungsverfügung des Landesamtes für Ordnungs- und Bürgerangelegenheiten, wie das Gericht mitteilte. Dem Antrag wurde demnach stattgegeben, so dass Uber seine Vermittlungs-Apps UberPop und UberBlack zunächst...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/943037.uber-darf-nach-eilantrag-doch-weitermachen.html

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