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Sturmschäden

Campingversicherung

Eine Campingversicherung muss nur für direkte Sturmschäden einstehen.

Für ihren Wohnwagen, der ganzjährig auf einem Campingplatz auf Borkum stand, hatte Frau L eine Campingversicherung abgeschlossen, die auch für dessen Nutzung als Winterlager galt. Laut Bedingungen musste der Versicherer Ersatz leisten, wenn versicherte Sachen durch unmittelbare Einwirkung von Sturm (ab Stärke 8), Hagel oder Blitz beschädigt wurden. Zwischen November 2010 und März 2011 wüt...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/943683.sturmschaeden.html

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