Einkesseln erlaubt

Blockupy-Verfahren gegen Polizeichef und Einsatzleiter eingestellt

  • Marlene Göring
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Polizeichef und Einsatzleiter haben korrekt gehandelt, findet die Frankfurter Staatsanwaltschaft. »Eine mittelprächtige Unverschämtheit« nennt der hessische LINKE-Chef Wilken die Einstellung des Blockupy-Verfahrens. Seine Partei hat Beschwerde eingelegt.

Weder Polizeipräsident Achim Thiel noch Einsatzleiter Harald Schneider haben rechtswidrig gehandelt: Die Einkesselung von fast 1.000 Menschen bei den Blockupy-Protesten in Frankfurt am Main im Juni 2013 sei gerechtfertigt gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag in einer Presseerklärung mit. Man habe sich daher entschlossen, dass Ermittlungsverfahren einzustellen.

Bei den Protesten im Sommer letzten Jahres waren fast 1.000 Aktivisten von den restlichen Demonstranten getrennt und über neun Stunden lang von Polizeieinheiten in einem Kessel festgehalten worden. Daraufhin hatten unter anderem Demonstrationsteilnehmer und der Hessische Landesverband der Linkspartei Strafanzeite wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, Nötigung und Fre...


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