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Edathys Wohnung durfte durchsucht werden

Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde des SPD-Politikers zurück / Immunität Edathys als Bundestagsabgeordneter wurde verletzt

Ja, Wohngung und Büro durften durchsucht werden, sagt das Bundesverfassungsgericht. Trotzdem wurde die Immunität Edathys als Bundestagsabgeordneter verletzt - sein Rücktritt war am Anfang noch nicht rechtskräftig.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/944053.edathys-wohnung-durfte-durchsucht-werden.html

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