Gekauft wie gesehen?

Gebrauchtimmobilie

Eine geerbte Immobilie, die später verkauft wurde, war, wie sich herausstellte, von Schwamm befallen. Was hat das für Folgen?

Die Verkäuferin verlor infolge des Verkaufs ihr Eigentum und sollte noch die Kosten der Mängelbeseitigung übernehmen, die weit über dem Kaufpreis lagen. Dr. Steffen Breßler, Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz, rät zunächst zu einem Gewährleistungsausschluss im notariellen Kaufvertrag. Verkäufern sei anzuraten, diesen Ausschluss auch nicht zur Verhandlung zu stellen und möglichst keine Garantie zu geben.

Im Fall hatte eine Studentin ein Haus geerbt und für 260 000 Euro verkauft. Der Kä...


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