Nachzahlung oder Guthaben

Betriebskosten

Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass Betriebskosten als Vorauszahlung geleistet werden, ist der Vermieter binnen eines Jahres nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes zur Abrechnung verpflichtet.

Im Ergebnis kann eine Nachzahlung gefordert oder ein Guthaben erstattet werden. Das hat nichts mit falsch oder richtig zu tun. Es handelt sich einfach um die Differenz zwischen geleisteten Vorauszahlungen und tatsächlich angefallenen Kosten.

Mieter sollten nach Zugang der Abrechnung sofort prüfen, ob die tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen ausgewiesen werden und ob die abgerechneten Kosten dem vereinbarten Umfang und Umlageschlüssel entsprechen.

Eine Nachzahlung sollte grundsätzlich binnen 30 Tagen nach Zugang der Abrechnung erfolgen, dann tritt üblicherweise Zahlungsverzug ein. Die gleiche Frist gilt auch für die Rückzahlung eines Guth...


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