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Streit um die Freistellung bei einem erkrankten Kind

Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu einem Fall im öffentlichen Dienst

Privat versicherte Angestellte im öffentlichen Dienst können sich bei schweren Erkrankungen ihrer Kinder bis zu fünf Tage pro Kalenderjahr von ihrer Arbeit bezahlt freistellen lassen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/944465.streit-um-die-freistellung-bei-einem-erkrankten-kind.html

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