Dürfen Frauenärzte Männer behandeln?
Urteil des Sozialgerichts
Zu dieser Entscheidung kam - wie erst jetzt bekannt wurde - das Sozialgericht Marburg am 2. April 2014 (Az. S 12 KA 301/13).
Geklagt hatte eine Gynäkologin, die in einer Zweigpraxis sowohl weibliche als auch männliche Opiatabhängige mit einer Substitutionstherapie behandelte. Die Kassenärztliche Vereinigung wies die Ärztin darauf hin, dass sie entsprechend ihrer Zulassung als Frauenärztin fachfremde Behandlungen nicht vornehmen dürfe.
Das Sozialgericht urteilte, dass eine Behandlung von Männern durch Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe »grundsätzlich nicht möglich« sei. Es sei gängige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass Ärzte bei der Behandlung von Kassenpatienten die Grenzen ihres Fachgebietes einhalten müssen.
Zwar habe das Bundesverfassungsgericht die berufsrechtliche Begrenzung auf das Fachgebiet als verfassungswidrig verworfen. Dies gelte jedoch nur bei der Behandlung von Privat- und nicht bei der Behandlung von Kassenpatienten. epd/nd
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