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Niederlage für Telekom-Konkurrenz
Bundesverwaltungsgericht hält Kündigungsentgelte für rechtens
Die Deutsche Telekom darf laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von konkurrierenden Providern Kündigungsentgelte verlangen, auch wenn sie es bei den eigenen Kunden selbst nicht tut.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/944653.niederlage-fuer-telekom-konkurrenz.html
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