BGH weist Revision im Jalloh-Prozess ab

Verantwortlicher Polizist kommt wegen »unvermeidbaren Verbotsirrtums« mit einer Geldstrafe davon

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Vor fast zehn Jahren starb der Sierra Leoner Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle. Auch nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs bleiben die genauen Tatumstände mysteriös.

Der Bundesgerichtshof hat den Fall Oury Jalloh zu den Akten gelegt. Am Donnerstag wies der BGH in Karlsruhe alle Einsprüche gegen ein Urteil des Magdeburger Landgerichts zurück. Dieses hatte den verantwortlichen Polizeibeamten Andreas S. zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro verurteilt. Die Strafe ist nun rechtskräftig.

Zudem bestätigte der BGH die Beweisführung des Landgerichts, wonach Jalloh am 7. Januar 2005 in betrunkenem Zustand das Feuer in der Dessauer Polizeizelle in Sachsen-Anhalt, wo man ihn eingesperrt hatte, selbst gelegt haben soll, obwohl er zu diesem Zeitpunkt an Händen und Füßen fixiert war. Es läuft noch ein Ermittlungsverfahren der Dessauer Staatsanwaltschaft zur genauen Todesursache.

Antirassistische Initiativen gehen davon aus, dass Jalloh von Dritten angezündet worden ist. Sie hatten immer wieder auf Lücken in der Beweisführung der Staatsanwal...


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