Zwang zur Tarifeinheit ist verfassungswidrig

Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio warnt Bundesregierung vor Gesetzesinitiative zugunsten der jeweils größten Gewerkschaft im Unternehmen

  • Johannes Schulten
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Es gibt keine erkennbare Rechtfertigung für einen Eingriff in das Recht der Koalitionsfreiheit, wie dies mit einer gesetzlich auferlegten Tarifeinheit einhergehen würde. Sagt ein aktuelles Gutachten.

Es war eine schallende Ohrfeige für Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Die von ihr für den Herbst geplante Gesetzesinitiative für eine sogenannte Tarifeinheit werde »zu einem verfassungswidrigen, weil ungerechtfertigten Eingriff in die Koalitionsfreiheit führen«, sagte der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio am Freitag. In Berlin wurde sein entsprechendes Rechtsgutachten vorgestellt. In Auftrag gegeben hatte das Gutachten die Ärzte-Gewerkschaft Marburger Bund.

Mit dem im Koalitionsvertrag angekündigten Gesetz will Nahles den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem »betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip« regeln. Das heißt, nur noch die größte Gewerkschaft in einem Betrieb soll in der Lage sein, Tarifverträge abzuschließen. Konkurrierende Organisationen unterlägen dann der Friedenspflicht - dürften also zur Durchsetzung ihrer Forderungen nicht mehr streiken. Nach Einschätzung von Di Fabio, der das Institut für Öffentlic...


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