Eine Fremdsamenspende ist nicht anfechtbar

Oberlandesgericht Oldenburg

Stimmt ein Ehemann der Befruchtung seiner Frau mittels einer Fremdsamenspende zu, wird er automatisch der rechtliche Vater des Kindes. Will er die Vaterschaft später doch noch anfechten, ist dies nur möglich, wenn der »Samenspender« mit seiner Frau Geschlechtsverkehr hatte.

Das stellte das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem Beschluss vom 30. Juni 2014 (Az. 11 UF 179/13) klar.

In dem konkreten Fall vor dem OLG hatte ein zeugungsunfähiger Ehemann die rechtliche Vaterschaft für das Kind seiner Frau a...


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