Nicht rechtens

Kündigung bei Haftantritt

Wer es versäumt, seinen Arbeitgeber rechtzeitig über eine bevorstehende Haftstrafe zu informieren und den dafür erforderlichen unbezahlten Urlaub nicht beantragt, riskiert eine fristlose Kündigung.

Diese Nachlässigkeiten stellen zwar Verletzungen der arbeitsvertraglichen Pflichten dar, so das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 7 Sa 530/13). Es hielt im konkreten Fall eine Kündigung für nicht gerechtfertigt.

Wie die Deutsche Anwaltshotline (D-AH) berichtet, wurde ein pädagogischer Angestellter einer Förderschule verurteilt, weil er gegenüber einem Schüler handgreiflich wurde...


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