Lärm kontra Lärm

Mietrechtsurteil

Lärm im Mietshaus darf nicht mit Lärm bekämpft werden - so urteilte das Amtsgericht Hamburg (Az. 47 C 1789/95).

Einem Vermieter, der selbst im Haus wohnte, ging der Lärm der über ihm wohnenden Mieterfamilie auf die Nerven. Er ging zum »Gegenangriff« über und schlug mehrmals lange mit Macht an einen Heizkörper.

Die Mieter beantragten per einstweiliger Verfügung, dem Hauseigentümer das Klopfen an Heizkörper zu verbieten. Der Vermieter verteidigte sich vor Gericht off...


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