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Bei Abmahnung redet sie mit
Gleichstellungsbeauftragte
Arbeitgeber dürfen bei Abmahnungen die Gleichstellungsbeauftragte nicht übergehen.
Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am 21. März 2014 (Az. VG 5 K 379.12). Im konkreten Fall ging es um einen Omnibusfahrer, der in drei Fällen einen Bus über mehrere Meter »freihändig« geführt haben soll. Die Berliner Verkehrsbetriebe mahnte daraufhin den Mann ab. Doch die Gleichstellungsbeauftragte der BVG sah damit ihre Rechte verletzt. Sie müsse bei Abmahnungen beteiligt werden...
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