Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Auf »blöde Kuh« folgt Rausschmiss
Fristlose Kündigung
Wer die Kollegin als »blöde Kuh« beschimpft oder sie wider besseren Wissens eines Diebstahls bezichtigt, dem kann fristlos gekündigt werden.
Schon eines der Vergehen rechtfertige eine sofortige Entlassung, urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 4 Sa 245/13). Wie die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet, hatte eine Verkäuferin eines Modegeschäfts ihre Kollegin als »blöde Kuh« und »dreckige Diebin« bezeichnet. Diese soll 20 Euro aus der Ladenkasse gestohlen haben, was aber nicht bewiesen w...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/946101.auf-bloede-kuh-folgt-rausschmiss.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.