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Auf »blöde Kuh« folgt Rausschmiss

Fristlose Kündigung

Wer die Kollegin als »blöde Kuh« beschimpft oder sie wider besseren Wissens eines Diebstahls bezichtigt, dem kann fristlos gekündigt werden.

Schon eines der Vergehen rechtfertige eine sofortige Entlassung, urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 4 Sa 245/13). Wie die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet, hatte eine Verkäuferin eines Modegeschäfts ihre Kollegin als »blöde Kuh« und »dreckige Diebin« bezeichnet. Diese soll 20 Euro aus der Ladenkasse gestohlen haben, was aber nicht bewiesen w...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/946101.auf-bloede-kuh-folgt-rausschmiss.html

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