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Reisebestätigung ohne Flugzeitangaben zulässig

Karlsruhe. Reiseveranstalter müssen bei der Bestätigung einer gebuchten Flugreise nur das Datum, nicht aber die Uhrzeit für Ab- und Rückflug nennen. Wenn beide Seiten bei Vertragsabschluss lediglich das Flugdatum vereinbaren, etwa weil Flugzeiten noch nicht bekannt sind, muss auch die Reisebestätigung keine weiteren Angaben enthalten, wie der Bundesgerichtshof in einem am Dienstag verkündeten U...

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