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Urteil: Aufruf zur Blockade von Atomwaffenlager keine Straftat

Friedensaktivist für Verteilaktion vom Landgericht Koblenz freigesprochen / Staatsanwaltschaft kündigt Revision an

Das Landgericht Koblenz hat einen Friedensaktivisten freigesprochen, der in Flugblättern zu Blockaden des mutmaßlichen Atomwaffenlagers Büchel aufgerufen hatte. Bei der Aktion handele es sich um keine Straftat, so die Richter.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/946235.urteil-aufruf-zur-blockade-von-atomwaffenlager-keine-straftat.html

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