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Subunternehmer im Ausland müssen keinen Mindestlohn zahlen
Europäischer Gerichtshof: Bundesdruckerei darf Auftrag nach Polen auslagern
Öffentliche Auftraggeber in Deutschland sind nicht berechtigt, von Subunternehmern im Ausland die Zahlung des deutschen Mindestlohns zu verlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/946363.subunternehmer-im-ausland-muessen-keinen-mindestlohn-zahlen.html
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