Lehrtätigkeit auf ALG II-Niveau

Trotz Mindestlohn ist die berufliche Weiterbildung nach wie vor von prekärer Beschäftigung gekennzeichnet

  • Jürgen Amendt
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Unter der Privatisierung im Bildungswesen leidet auch der Weiterbildungssektor. Dort sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse mittlerweile die Regel.

Wenn sich die gewerkschaftsnahe Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik an diesem Samstag in Berlin zu einer Tagung unter dem Titel »Ware Bildung« trifft, wird es auch um dieses Thema gehen: »Markt und Wettbewerb - prekäre Arbeitsbedingungen in der öffentlichen Weiterbildung«. Hinter der etwas spröden Formulierung verbirgt sich ein handfester Skandal: Seit Jahren sinken aufgrund eines ruinösen Wettbewerbs der Anbieter die Gehälter und Honorare für die Lehrkräfte in der Weiterbildung.

Maßgeblich vorangetrieben wurde diese Entwicklung von der Bundesagentur für Arbeit (BA) - einem der Hauptfinanzierer. Seit 2012 ist zwar für die von der BA finanzierten Weiterbildungsmaßnahmen ein Mindestlohn festgeschrieben. Er liegt aktuell bei 11,65 Euro/Stunde (Ost) bzw. 13 Euro (West) und wird zum 1. Januar 2015 auf 12,50 Euro/Stunde (Ost) und 13,35 Euro/Stunde (West) steigen. Doch die Lohnuntergrenze gilt nur, wenn der Träger mehr als 5...


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