Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Keine Rechtsverletzung durch bloßes Anschauen einer Website

EuGH zum Urheberrecht

Wenn man eine Website aufruft, speichert der eigene Rechner diese Seite automatisch in seinem Cache-Speicher ab. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied den Umgang mit Kopien urheberrechtlich geschützter Inhalte im Cache.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/946829.keine-rechtsverletzung-durch-blosses-anschauen-einer-website.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.