Persönliche Anhörung auch per Videokonferenz möglich

Scheidungsverfahren

Ein Häftling kann in einem Scheidungsverfahren nicht generell die persönliche Anhörung im Gerichtssaal verlangen. Das vom Gesetz grundsätzlich für eine Anhörung vorgeschriebene »persönliche Erscheinen der Ehegatten« kann aber auch mit einer Videoübertragung erreicht werden.

Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Darmstadt vom 12. August 2014 (Az. 50 F 1990/13) hervor. Geklagt hatte in diesem nicht alltäglichen Fall ein in der Haft sitzender Ehemann, der mit der beabsichtigten Scheidung seiner...


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