Was Haus- und Wohnungseigentümer darüber wissen müssen

Mindestlohn

Ab 1. Januar 2015 gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde. Das kann auch Haus- und Wohnungseigentümer betreffen - und bringt in manchen Fällen sogar erhebliche Haftungsrisiken.

Alle Arbeitgeber müssen künftig Mindestlohn zahlen, auch private. In privaten Haushalten betrifft das vor allem die Beschäftigung von Personal für Reinigung, Haushaltshilfe, Gartenarbeiten und Pflege. Alle haben Anspruch auf 8,50 Euro brutto pro Stunde.

Wann muss die Zahlung des Mindestlohnes erfolgen?

Der Mindestlohn muss spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats gezahlt werden, der auf den Monat der Arbeitsleistung folgt. Das kann durch keine Vereinbarung und durch keinen Verzicht der Arbeitnehmer geändert werden (siehe § 3 Mindestlohngesetz - MiLoG). Diese können auch nachträglich noch ihre Ansprüche durchsetzen.

»Allerdings gilt die Mindestlohnpflicht nur für eigene Arbeitnehmer der Privatleute, nicht bei einem Auftrag an ein Dienstleistungsunternehmen oder an einen Selbstständigen«, erläutert Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Verbraucherschutzvereins wohnen im eigentum. Wenn also Privatleute ei...


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