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Kirchliche Einrichtungen dürfen Kopftuch verbieten
Bundesarbeitsgericht räumt kirchlichen Trägern Sonderrecht ein / Verhandelte Fall einer Muslimin an das Landgericht Hamm überwiesen
Kirchliche Einrichtungen dürfen ihren Mitarbeiterinnen in der Regel das Tragen eines muslimischen Kopftuchs verbieten, urteilt das Bundesarbeitsgericht. Allerdings lassen die Richter auch eine Ausnahme zu.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/946981.kirchliche-einrichtungen-duerfen-kopftuch-verbieten.html
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